Teilnahmebedingungen und Haftungsauschluss
Der Giro ist eine Radtouristikveranstaltung ohne Zeitnehmung auf klassischen Rennrädern.
Zugelassen sind Rennräder bis Baujahr 1987/88 ohne Klick-Pedale die Schalthebel müssen sich am Unterrohr befinden. Auch Rahmen nach dem 1987/88 werden akzeptiert, wenn die Räder in der Ausstattung dem Reglement entsprechen. Die Räder werden bei der Startnummernausgabe auf Regelkonformität überprüft.
In der Zeit passende Bekleidung wird geschätzt.
Jeder RadfahrerIn ab dem 18. Lebensjahr ist startberechtigt, ab 12 Jahre in Begleitung und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei der Startnummernausgabe.
Mit der Einzahlung des Startgeldes (bzw. Übernahme der Startnummer akzeptiert der/die TeilnehmerIn folgende Bedingungen:
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Die personenbezogenen Daten dürfen EDV mäßig gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden lediglich zu Vereinszwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. - Der Veranstalter bzw. von ihm beauftrage PartnerIn dürfen Foto-, VIDEO und TV-Aufnahmen von den TeilnehmerInnen machen und dies uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten.
- Die Teilnahme an Giro Biero erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Der Veranstalter haftet für keinerlei Ereignisse bzw. Unfälle oder sonstigen Schäden (auch nicht an und durch Dritte) und zwar weder vor, während oder nach der Veranstaltung.
- Der/die TeilnehmerIn hat selbst dafür Sorge zu tragen, sich bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt um eine Haftpflichtversicherung zu kümmern. Bitte beachten!
- Die Strecken sind nicht gesperrt. die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten. Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Verkehrswegen statt. Das Befahren der linken Straßenseite, das Kurvenschneiden und Linksfahren im Kreisverkehr ist ausnahmslos verboten! Die Einhaltung wird von Organen der Straßenaufsicht sowie von Organen des Veranstalters überwacht. Den Anordnungen der Exekutive und den Organen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten! Bei Verstößen gegen die STVO verpflichtet sich der Veranstalter, persönliche Daten der betreffenden Teilnehmer an die Behörde weiterzuleiten.
- Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung, Covid 19 oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verkürzen und Startzeiten zu verändern.
- Dem Veranstalter steht das Recht zu, TeilnehmerInnen, die sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten oder dem Geist der Veranstaltung zuwiderhandeln, von der Veranstaltung auszuschließen.
- Jeder/Jede Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen.
- Jeder/Jede Teilnehmer/in hat einen oder mehrere Reserveschläuche/Schlauchreifen bzw. geeignetes Pickzeug, Reparaturwerkzeug und Pumpe selbst mitzuführen. Dies wird bei der Anmeldung überprüft.
- Das begehrte Finisher-Geschenk erhalten nur jene Teilnehmer/Innen, die die gesamte Strecke korrekt absolviert und alle vorgesehenen Kontrollpunkte (inklusive etwaiger Überraschungskontrollpunkte) passiert und mittels Stempel dokumentiert haben.
- Bei Nichtteilnahme hat der / die TeilnehmerIn keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Hotelkosten.
- Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höher Gewalt (u.a. Covid 19), hat der/ die TeilnehmerIn keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Hotelkosten.
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Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Bestimmungen.